Kündigung und Abmahnung: was nun?

Selten erhält man als Arbeitnehmer eine Kündigung ohne Vorahnung – geht doch einer Kündigung meist eine Abmahnung oder aber wirtschaftliche Probleme des Arbeitgebers voraus. Trotzdem ist der Schock oft groß, wenn eine Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird.

Haben Sie eine Kündigung erhalten, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und mithilfe von einem Anwalt die richtigen Schritte einzuleiten. Dabei hilft Ihnen in Hannover und Umgebung Rechtsanwalt Frank Preidel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) gerne .

Welche Folgen hat eine Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung endet der Arbeitsvertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist, bei einer fristlosen Kündigung hingegen endet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Ist die Kündigung wirksam und endet der Arbeitsvertrag, müssen Sie zwar nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Allerdings muss der Arbeitgeber auch kein Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt etc.) mehr an Sie bezahlen. Ist eine Kündigung hingegen unwirksam, besteht der Arbeitsvertrag unverändert fort – der Arbeitgeber muss weiterhin Entgelt bezahlen und muss Sie weiterhin beschäftigen (Weiterbeschäftigungsanspruch).

Von der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Kündigung hängt also viel ab.

Sie haben Fragen zu den Folgen einer Arbeitgeberkündigung, z. B. zum Arbeitslosengeld I und der Sperrfrist? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Preidel hier.

Wirksame Kündigung durch den Arbeitgeber?

Nicht jede Arbeitgeberkündigung ist aber automatisch wirksam. Einige Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung sind z. B.:

  • Es muss ein Kündigungsgrund vorliegen (personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung). Das gilt aber nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für das Arbeitgeber-Unternehmen anwendbar ist.
  • Eine Kündigung muss überhaupt möglich sein. Das kann bei einem befristeten Arbeitsvertrag problematisch sein, aber auch bei Schwangeren, in der Elternzeit oder bei Schwerbehinderten (z. B. außerordentliche Kündigung einer Elternzeitvertretung etc.).
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Ihnen zugehen. Eine mündliche Kündigung im Eifer des Gefechts ist unwirksam.

Ob eine Kündigung in Ihrem Fall wirksam ist und ob es sinnvoll ist dagegen vorzugehen – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht z. B. mit einer Kündigungsschutzklage – prüft Rechtsanwalt Preidel schnell und zuverlässig.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Preidel hier, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben! Die Frist, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, ist sehr kurz bemessen!

Unwirksame Kündigung

Stellt das Arbeitsgericht fest, dass eine Arbeitgeberkündigung unwirksam war und der Arbeitsvertrag noch besteht, ist eine Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber aber nicht mehr sinnvoll, kann eine Aufhebung des Arbeitsvertrages und die Verhandlung über eine Abfindung der richtige Weg für Sie sein.

Erfahren Sie hier mehr über Aufhebung & Abfindung im Arbeitsrecht oder kontaktieren Sie Fachanwalt Preidel hier direkt

Abmahnung im Arbeitsrecht

Bei vielen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers wird zunächst eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ausgesprochen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Arbeitgeberkündigung ohne vorausgehende Abmahnung rechtlich auch überhaupt nicht möglich.

Voraussetzung für eine wirksame Abmahnung ist z. B., dass Sie tatsächlich eine arbeitsrechtliche Pflicht verletzt haben (ständiges Zuspätkommen, Mobbing etc.). Außerdem muss die Abmahnung schriftlich erfolgen und sehr genau beschreiben, welches Fehlverhalten abgemahnt wird.

Welche Folgen hat eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Unmittelbare Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis hat eine Abmahnung nicht. Haben Sie aber eine wirksame Abmahnung erhalten, stehen Sie bei Ihrem Arbeitgeber quasi unter Beobachtung: Schon ein weiteres Fehlverhalten der gleichen Art kann eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben. Damit ist eine wirksame Abmahnung eine Art Vorstufe zur Kündigung.

Wurde eine Abmahnung aber zu Unrecht ausgesprochen, kann diese Abmahnung nicht Basis einer verhaltensbedingten Kündigung sein und Sie können verlangen, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernt wird.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Frank Preidel direkt hier, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und gegen diese Abmahnung vorgehen wollen!

Kündigung? Abmahnung?