Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Mit einer Kündigungsschutzklage kann man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen. Wenn Ihnen gekündigt wurde, gilt es aber relativ schnell zu entscheiden: Kündigungsschutzklage ja oder nein? Denn eine Kündigungsschutzklage kann man nur innerhalb einer relativ kurzen Frist vor dem Arbeitsgericht erheben.

Rechtsanwalt Preidel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) prüft zeitnah und kompetent, ob in Ihrem Fall eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätte und vertritt Sie im Falle einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

Kündigungsschutzklage Frist

Wollen Sie gegen eine ordentliche Kündigung oder gegen eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen, ist eine gesetzliche Frist zu beachten: Nur innerhalb von drei Wochen, nachdem Ihnen eine Kündigung zugegangen ist, können Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Wichtig ist dabei zu wissen: Sie müssen nicht anwesend sein, wenn die Kündigung zugeht, damit die Frist zu laufen beginnt! Auch wenn die Kündigung in Ihren Briefkasten eingeworfen wird, geht Ihnen die Kündigung zu, selbst wenn Sie im Urlaub sind. Ausnahmen von der Pflicht, diese Frist einzuhalten, werden nur in seltenen Fällen gemacht.

Sie haben schon vor einigen Tagen ein Kündigungsschreiben erhalten und jetzt drängt die Zeit? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Preidel – er unterstützt Sie auch sehr kurzfristig!

Wann erhebt man Kündigungsschutzklage?

Grundsätzlich sollte man gegen eine Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vorgehen, wenn die Kündigung unwirksam ist, z. B. wegen Formfehlern, weil kein Kündigungsgrund vorlag, obwohl er nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) notwendig wäre, oder weil in Ihrem Fall Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung besteht oder weil Sie Betriebsratsmitglied sind.

Aber auch wenn die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber zurückgenommen wurde, sollte man über eine Kündigungsschutzklage nachdenken: Denn eine Kündigung kann nicht einseitig aus der Welt geschafft werden.

Sie zweifeln an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung oder wissen nicht, wie Sie sich nach der Rücknahme der Kündigung verhalten sollen? Rechtsanwalt Preidel berät Sie und erhebt nötigenfalls zeitnah Kündigungsschutzklage. Kontaktieren Sie ihn hier.

Anwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kündigungsschutzklage?

Will man Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, ist es grundsätzlich nicht notwendig, dass man von einem Anwalt vertreten wird – man kann auch selbst Kündigungsschutzklage erheben.

Allerdings geht es bei Kündigung und Kündigungsschutzklage um viel. Allein deswegen ist es sinnvoll, sich vor dem Arbeitsgericht von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten zu lassen. Einerseits können so keine formalen Fehler passieren (Fristen etc.), andererseits kann ein Anwalt zuverlässig die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage beurteilen, weil er z. B. die Wirksamkeit der Kündigung zuverlässig einschätzt.

Außerdem kann Sie ein Rechtsanwalt im Kündigungsschutzverfahren unterstützen, falls Ihr Arbeitgeber plötzlich die Strategie wechselt und z. B. die Aufhebung des noch bestehenden (ungekündigten) Arbeitsvertrages und eine Abfindung anbietet.

Ein Strategiewechsel im Kündigungsschutzverfahren birgt unterschiedliche Risiken, gerade bei einem Strategiewechsel der Gegenseite! Riskieren Sie nichts, lassen Sie sich von Rechtsanwalt Preidel vertreten. Kontaktieren Sie ihn hier.

Kosten der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht

Erhebt man Kündigungsschutzklage mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist, gilt, dass jeder seine Kosten – Kosten des Rechtsanwaltes und Gerichtskosten – selbst tragen muss. Selbst wenn man vor Gericht gewinnt, trägt man als Arbeitnehmer seine eigenen Kosten.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, werden die Kosten einer Kündigungsschutzklage meist übernommen. Haben Sie keine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung, werden Sie natürlich von Rechtsanwalt Preidel über mögliche Kosten aufgeklärt, bevor er rechtliche Schritte einleitet. Arbeitnehmern ohne finanziellen Spielraum kann außerdem ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (VKH-Antrag) helfen, Kündigungsschutzklage erheben zu können, ohne sich finanziell zu überfordern.

Sie wollen wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie Kündigungsschutzklage erheben? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Preidel hier.

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