Sie haben eine Abmahnung oder Kündigung erhalten? Wir prüfen, ob diese Schritte Ihres Arbeitgebers rechtmäßig waren und gehen – wenn notwendig – dagegen vor: Wir kümmern uns darum, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen oder erheben Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche bzw. fristlose Kündigung. Schnell, effizient und mit dem nötigen Know-how im Arbeitsrecht.
Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsvertrages ist möglich und oft sinnvoll. Wir kümmern uns darum, dass Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber übervorteilt werden, wenn es um die Aufhebung des Arbeitsvertrages und Verhandlung über eine angemessene Abfindung für Sie geht. Und wir beraten Sie über die Folgen von Aufhebung & Abfindung (Arbeitslosengeld I etc.)
Wenn Sie eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, gilt es keine Zeit zu verlieren: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ist sehr kurz! Zögern Sie deswegen nicht – nehmen Sie Kontakt zu unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf –, er klärt Sie auf, was nun zu tun ist.