Ihre Kanzlei für

Arbeitsrecht in Hannover

Für Sie als Arbeitnehmer hängt viel davon ab, Ihren Arbeitsplatz zu behalten und damit auch die finanzielle Grundlage für Ihren Alltag zu sichern. Das Mindeste ist aber, im Zweifel unbeschadet aus einem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, um neue Wege einschlagen zu können. Dessen sind wir uns bei Preidel . Burmester bewusst.

Rechtsanwalt Frank Preidel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) setzt sich deswegen, auch bundesweit, für Ihre Rechte als Arbeitnehmer ein: Er geht gegen eine unberechtigte Abmahnung vor, prüft die Rechtmäßigkeit einer Kündigung und erhebt – wenn notwendig – Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Wollen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen, verhandelt Fachanwalt Preidel für Sie einen Aufhebungsvertrag inklusive einer angemessenen finanziellen Abfindung.

KÜNDIGUNG? ABMAHNUNG? KONTAKTIEREN SIE UNS!

0511 780 999-15

Die wichtigsten

Fakten zu

Kündigung auf dem Tisch - bildlich für Kündigung im Arbeitsrecht Anwalt
Kündigung & Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung oder Kündigung erhalten? Wir prüfen, ob diese Schritte Ihres Arbeitgebers rechtmäßig waren und gehen – wenn notwendig – dagegen vor: Wir kümmern uns darum, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen oder erheben Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche bzw. fristlose Kündigung. Schnell, effizient und mit dem nötigen Know-how im Arbeitsrecht.

Abfindung Geld auf Tisch - im Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht wird oft Abfindung vereinbart.
Aufhebung & Abfindung

Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsvertrages ist möglich und oft sinnvoll. Wir kümmern uns darum, dass Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber übervorteilt werden, wenn es um die Aufhebung des Arbeitsvertrages und Verhandlung über eine angemessene Abfindung für Sie geht. Und wir beraten Sie über die Folgen von Aufhebung & Abfindung (Arbeitslosengeld I etc.)

Klage auf Tisch, bildlich für Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht in Hannover
Kündigungsschutzklage

Wenn Sie eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, gilt es keine Zeit zu verlieren: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ist sehr kurz! Zögern Sie deswegen nicht – nehmen Sie Kontakt zu unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf –, er klärt Sie auf, was nun zu tun ist.